Das Bankgeheimnis existiert, im Offshore und auch in der EU

March 16, 2011 by
Filed under: Zypern Business 

Eigentlich sollte man meinen, das Bankgeheimnis gehöre endgültig der Vergangenheit an und unsere Kinder und Enkel würden dieses Grundrecht auf Privatsphäre, gewollt zerschlagen durch die Finanzminister aller Länder, nicht mehr kennenlernen. Doch die Wahrheit sieht anders aus, was ich Ihnen mit zwei Beispielen gern belegen möchte.

Das Bankgeheimnis und die juristische Person in Zypern (Zypern Ltd)

Das Gesellschaftskonto in Zypern (EU) unterliegt einem strengen und praktisch angewendeten Bankgeheimnis. Wer beispielsweise eine Zypern Ltd oder auch Zypern Holding besitzt, kann sich in allen Bereichen (Organen) der Gesellschaft anwaltlich vertreten lassen. Das Zauberwort heißt hier „Treuhänder“. Dieses geltende Recht innerhalb der Republik Zypern ermöglicht es jeder natürlichen Person, Vermögenswerte und Bankguthaben zu besitzen, zu verwalten und alleinig zu verfügen, ohne das Dritte auch nur die geringste Chance haben, den tatsächlichen Eigentümer der Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erkennen zu können. Das Zypern Bankkonto wird übrigens in diesem Zusammenhang meist via Kreditkarte und Online-Banking verfügt bzw. gesteuert. Durch sg. Proxy-Server ist es selbst Behörden mittlerweile fast unmöglich geworden, anhand eines PC dessen Nutzungswege nachzuvollziehen.

Fazit zum Bankkonto einer Zypern Ltd
Alleinige Verfügung, kein Zugriff durch Treuhänder, Verfügung via Kreditkarte bis zu Euro 5.000,00 pro Tag, internationales Online-Banking.

Das Bankgeheimnis und die natürliche und juristische Person in St. Vincent

Bevor wir uns die sehr besondere Beschaffenheit des Offshore Banking in St. Vincent anschauen, hier zunächst einige einleitende Informationen zu St. Vincent.
Anfang des 17. Jahrhunderts wurde die Insel sowohl von Großbritannien als auch von Frankreich beansprucht. Die Herrschaft über die Insel wechselte in den folgenden Jahrzehnten immer wieder zwischen den beiden Königreichen und den Kariben. Im Jahr 1783 trat Frankreich St. Vincent dann an Großbritannien ab. Europäische Kolonisten begannen bald überall in der Karibik mit dem Anbau von Zuckerrohr, wobei der größte Teil der Arbeit von afrikanischen Sklaven geleistet wurde. 1635 lief ein Sklavenschiff vor St. Vincent auf Grund. Aus den Nachfahren der Überlebenden und der einheimischen „gelben“ Kariben bildeten sich die „schwarzen“ Kariben. St. Vincent blieb bis 1969 britische Kolonie, bevor es weitreichende Autonomie erhielt. Von 1958 bis 1962 war St. Vincent Mitglied der Westindischen Föderation. 1975 wurde das Land ein assoziierter Staat und am 27. Oktober 1979 unter dem neuen Namen St. Vincent und die Grenadinen unabhängig, verblieb aber im Commonwealth.

St. Vincent und die Grenadinen ist Mitglied der UNO, der CARICOM, der OECS, der OAS und im Commonwealth of Nations. Das Land gehört außerdem zu den Trägern der Universität der Westindischen Inseln. St. Vincent und die Grenadinen ist ein Commonwealth Realm und somit eine parlamentarische Monarchie mit der britischen Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt. Sie wird vertreten durch Generalgouverneur.
Die Inseln liegen südlich von St. Lucia und nördlich von Grenada. Ungefähr 180 km östlich liegt die Insel Barbados. Der Inselstaat umfasst die Insel St. Vincent und die 32 Inseln der nördlichen Grenadinen, die zu den Kleinen Antillen gehören. Die südlichen Grenadinen mit den Inseln Grenada, Carriacou und Petite Martinique gehören nicht zu St. Vincent und den Grenadinen, sondern zum Staatsgebiet von Grenada. Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Kingstown.

St. Vincent Offshore verfügt über ein gesetzlich geschütztes Bankgeheimnis, was beispielsweise sich dadurch auszeichnet, dass Beschlüsse ausländischer Behörden in St. Vincent keine automatische Anerkennung finden. Darüber hinaus erstreckt sich das Bankgeheimnis in St. Vincent auf Privat- wie auch Geschäftskonten.
Großbanken in St. Vincent Offshore sind Mitglied SWIFT, Mastercard und besitzen ein mehrsprachiges Support- und Online-Banking-System. Darüber hinaus unterliegen Banken in St. Vincent nicht dem Informationsaustausch, der Datenschutz ist auch hier gesetzlich geregelt.

Der Verfügungsrahmen pro Tag (Mastercard) beträgt in Cash Euro 2.000,00. Darüber hinaus kann ein Konto mehrere Bankkarten besitzen. Ausgaben an POS werden pro Tag und Karte auf max. 25.000 USD Verfügung reduziert, dieser Rahmen ist jedoch auf Wunsch erweiterbar.

Wer ein Konto oder auch eine Zypern Ltd gründen bzw. das St. Vincent Offshore Banking nutzen möchte, für den bieten sich folgende Adressen im Internet an:

http://www.zypern-kanzlei.com

http://www.st-vincent-firma.com

http://www.offshore-firma.com

Autor: C.F.

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