Das Bankgeheimnis existiert, im Offshore und auch in der EU
Eigentlich sollte man meinen, das Bankgeheimnis gehöre endgültig der Vergangenheit an und unsere Kinder und Enkel würden dieses Grundrecht auf Privatsphäre, gewollt zerschlagen durch die Finanzminister aller Länder, nicht mehr kennenlernen. Doch die Wahrheit sieht anders aus, was ich Ihnen mit zwei Beispielen gern belegen möchte.
Das Bankgeheimnis und die juristische Person in Zypern (Zypern Ltd)
Das Gesellschaftskonto in Zypern (EU) unterliegt einem strengen und praktisch angewendeten Bankgeheimnis. Wer beispielsweise eine Zypern Ltd oder auch Zypern Holding besitzt, kann sich in allen Bereichen (Organen) der Gesellschaft anwaltlich vertreten lassen. Das Zauberwort heißt hier „Treuhänder“. Dieses geltende Recht innerhalb der Republik Zypern ermöglicht es jeder natürlichen Person, Vermögenswerte und Bankguthaben zu besitzen, zu verwalten und alleinig zu verfügen, ohne das Dritte auch nur die geringste Chance haben, den tatsächlichen Eigentümer der Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erkennen zu können. Das Zypern Bankkonto wird übrigens in diesem Zusammenhang meist via Kreditkarte und Online-Banking verfügt bzw. gesteuert. Durch sg. Proxy-Server ist es selbst Behörden mittlerweile fast unmöglich geworden, anhand eines PC dessen Nutzungswege nachzuvollziehen.
Fazit zum Bankkonto einer Zypern Ltd
Alleinige Verfügung, kein Zugriff durch Treuhänder, Verfügung via Kreditkarte bis zu Euro 5.000,00 pro Tag, internationales Online-Banking.
Das Bankgeheimnis und die natürliche und juristische Person in St. Vincent
Bevor wir uns die sehr besondere Beschaffenheit des Offshore Banking in St. Vincent anschauen, hier zunächst einige einleitende Informationen zu St. Vincent.
Anfang des 17. Jahrhunderts wurde die Insel sowohl von Großbritannien als auch von Frankreich beansprucht. Die Herrschaft über die Insel wechselte in den folgenden Jahrzehnten immer wieder zwischen den beiden Königreichen und den Kariben. Im Jahr 1783 trat Frankreich St. Vincent dann an Großbritannien ab. Europäische Kolonisten begannen bald überall in der Karibik mit dem Anbau von Zuckerrohr, wobei der größte Teil der Arbeit von afrikanischen Sklaven geleistet wurde. 1635 lief ein Sklavenschiff vor St. Vincent auf Grund. Aus den Nachfahren der Überlebenden und der einheimischen „gelben“ Kariben bildeten sich die „schwarzen“ Kariben. St. Vincent blieb bis 1969 britische Kolonie, bevor es weitreichende Autonomie erhielt. Von 1958 bis 1962 war St. Vincent Mitglied der Westindischen Föderation. 1975 wurde das Land ein assoziierter Staat und am 27. Oktober 1979 unter dem neuen Namen St. Vincent und die Grenadinen unabhängig, verblieb aber im Commonwealth.
St. Vincent und die Grenadinen ist Mitglied der UNO, der CARICOM, der OECS, der OAS und im Commonwealth of Nations. Das Land gehört außerdem zu den Trägern der Universität der Westindischen Inseln. St. Vincent und die Grenadinen ist ein Commonwealth Realm und somit eine parlamentarische Monarchie mit der britischen Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt. Sie wird vertreten durch Generalgouverneur.
Die Inseln liegen südlich von St. Lucia und nördlich von Grenada. Ungefähr 180 km östlich liegt die Insel Barbados. Der Inselstaat umfasst die Insel St. Vincent und die 32 Inseln der nördlichen Grenadinen, die zu den Kleinen Antillen gehören. Die südlichen Grenadinen mit den Inseln Grenada, Carriacou und Petite Martinique gehören nicht zu St. Vincent und den Grenadinen, sondern zum Staatsgebiet von Grenada. Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Kingstown.
St. Vincent Offshore verfügt über ein gesetzlich geschütztes Bankgeheimnis, was beispielsweise sich dadurch auszeichnet, dass Beschlüsse ausländischer Behörden in St. Vincent keine automatische Anerkennung finden. Darüber hinaus erstreckt sich das Bankgeheimnis in St. Vincent auf Privat- wie auch Geschäftskonten.
Großbanken in St. Vincent Offshore sind Mitglied SWIFT, Mastercard und besitzen ein mehrsprachiges Support- und Online-Banking-System. Darüber hinaus unterliegen Banken in St. Vincent nicht dem Informationsaustausch, der Datenschutz ist auch hier gesetzlich geregelt.
Der Verfügungsrahmen pro Tag (Mastercard) beträgt in Cash Euro 2.000,00. Darüber hinaus kann ein Konto mehrere Bankkarten besitzen. Ausgaben an POS werden pro Tag und Karte auf max. 25.000 USD Verfügung reduziert, dieser Rahmen ist jedoch auf Wunsch erweiterbar.
Wer ein Konto oder auch eine Zypern Ltd gründen bzw. das St. Vincent Offshore Banking nutzen möchte, für den bieten sich folgende Adressen im Internet an:
http://www.zypern-kanzlei.com
http://www.st-vincent-firma.com
http://www.offshore-firma.com
Autor: C.F.
EGO gibt Rätsel auf
Seit einigen Tagen wirbt Privacy Management Group weltweit mit “…am 01.05.2011 startet EGO”. Was sich genau hinter den drei Buchstaben verbirgt, ist noch nicht ganz klar. Sicher ist jedoch, dass sich dieses Unternehmen aus Steuerberatern und Rechtsanwälten aus Zypern etwas hat einfallen lassen, was es bisher in dieser Form noch nicht gab. Selbst Nachforschungen auf den Internetseiten der Privacy Management Group haben noch kein Licht ins Dunkle bringen können. Wir werden zypern-kanzlei.com und offshore-firma.com weiter im Auge behalten und berichten. Herzlichst, Ihr L.G.
1% Steuern innerhalb der EU – Zypern Ltd und S. Vincent IBC
Es war fast schon eine feste wirtschaftliche Einrichtung, die Kombination aus Zypern Limited und Offshore Gesellschaft. Hierbei gab es zwei Optionen zur steuerlichen Optimierung auf völlig legalem Wege:
1. Die Muttergesellschaft wurde z.B. auf den Seychellen errichtet. Die Zypern Limited wurde zur Tochter der Offshore Muttergesellschaft. So konnten Dividenden steuerfrei in Zypern ausgezahlt werden und im Offshore steuerfrei vereinnahmt werden. Fazit: 0% Steuern auf alle Gewinne der Zypern Limited.
2. Die produktive Gesellschaft (Lizenzinhaber, Consultant, etc.) saß im Offshore und stellte an die Zypern Ltd Rechnungen für „erbrachte“ Leistungen. Fazit: Der Gewinn der Zypern Ltd verringerte sich und Ausgaben wurden zu steuerfreien Einnahmen der Offshore Gesellschaft.
Noch immer bietet Zypern diese Optionen zur steuerlichen Optimierung, jedoch mit einer minimalen Einschränkung.
Die Republik Zypern „darf“ als EU-Mitgliedsstaat weiterhin und auf endlose Sicht diese Modelle anbieten, vorausgesetzt jedoch, der Offshore Staat erhebt eine „Steuer“ auf Einnahmen der Offshore Gesellschaft. Der Nachweis muss via STEUERZERTIFIKAT erfolgen.
St. Vincent bietet sich hier in idealer Weise an und Privacy Management hat bereits alle Vorbereitungen getroffen, die eine Gründung und Verwaltung der St. Vincent Firma möglich machen.
1 % S T E U E R N
St. Vincent verlangt für die Ausstellung eines gültigen Steuerzertifikates 1% Steuern auf die Gewinne der Gesellschaft.
F A Z I T
Zypern Limited in der Kombination mit St. Vincent Firma bietet ein 1% Steuermodell! Legal, vollständig anerkannt und dies innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Betriebsstätte in Zypern
Wer in den vergangenen Wochen die aktuellen Meldungen verfolgt hat, dem ist nicht entgangen, dass nun auch Zypern eine “ordentliche Betriebsstätte” der juristischen Person fordert.Rechtszitat zu diesem Thema:
Zum tatsächlichen und nachweisbaren Vollzug von Gestaltungen gehören u. a. die Gründung einer Kapitalgesellschaft (…), deren Ausstattung mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Funktionen, mit notwendigen Büroeinrichtungen, aber auch das Vorhandensein abgeschlossener Arbeitsverträge – eigenverantwortlich handelnden Personals mit Sozialversicherungsnummer, das auch üblicherweise das satzungsgemäße und funktionsbezogene Unternehmerrisiko vor Ort zu tragen hat (….). Im Internet bieten sich zahlreiche Informationsquellen zu diesem Thema.
